Satzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereinslebens.

Auszug aus der Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz und Vereinsjahr

Der Verein führt den Namen „Millicher Heimatverein 2025“ (nach Eintragung mit dem Zusatz „e.V.“). Der Sitz des Vereins ist in Hückelhoven – Millich. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Kunst und Kultur, Naturschutz, Landschaftspflege sowie die Heimatpflege und Heimatkunde.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Nutzung des Vereinshauses als Treffpunkt für alle Generationen.
  • Durchführung von Verschönerungsarbeiten und Werterhalt im Ort.
  • Organisation von Dorfzusammenkünften und Seniorennachmittagen.
  • Vorbereitung von Kinderveranstaltungen und generationsübergreifenden Basteltagen.
  • Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für Künstler- und Sportgruppen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

Hinweis: Dies ist ein Auszug. Die vollständige Satzung kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.