Satzung
Die rechtliche Grundlage unseres Vereinslebens.
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz und Vereinsjahr
Der Verein führt den Namen „Millicher Heimatverein 2025“ (nach Eintragung mit dem Zusatz „e.V.“). Der Sitz des Vereins ist in Hückelhoven – Millich. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Kunst und Kultur, Naturschutz, Landschaftspflege sowie die Heimatpflege und Heimatkunde.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Nutzung des Vereinshauses als Treffpunkt für alle Generationen.
- Durchführung von Verschönerungsarbeiten und Werterhalt im Ort.
- Organisation von Dorfzusammenkünften und Seniorennachmittagen.
- Vorbereitung von Kinderveranstaltungen und generationsübergreifenden Basteltagen.
- Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für Künstler- und Sportgruppen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
Hinweis: Dies ist ein Auszug. Die vollständige Satzung kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
